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Antidiskriminierung

Ergebnis sind strukturelle Chancengleichheit, gleichberechtigte Teilhabe und Zugehörigkeit.

Antidiskriminierung ist rechtlich verankert (bspw. durch das AGG und die UN-BRK).

Grundlegend ist die Anerkennung aller Menschen in ihrer Persönlichkeit, Würde und Lebensrealität. Diese von Toleranz geprägte Haltung ist wichtig, jedoch nicht ausreichend. Um Diskriminierung abzubauen, müssen wir sie begreifen und analysieren können. Siehe hierfür auch “Intersektionalität und Diskriminierung”.